1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des Kursstudios BOCK auf SPORT (Inhaberin Dr. Juliane Heyers) mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit BOCK auf SPORT abgeschlossenen Mitgliedsvertrages bzw. durch den Erwerb einer Punktekarte zur Nutzung der von BOCK auf SPORT angebotenen Kurse berechtigt sind.
  2. Ein Mitgliedsvertrag kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages durch die Unterschrift der Vertragspartner zustande. Die Bedingungen für eine Punktekarte werden mit dem Kauf dieser akzeptiert.
  3. Die Mitgliedschaft beginnt ab dem eingetragenen Datum und wird für die Dauer von 6 Monaten fest geschlossen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 3 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. 7. Eine Punktekarte gilt ab dem eingetragenen Datum, spätestens 3 Monate nach Erwerb.
  4. Es gilt das Prinzip „First Come, First Serve“. Eine Anmeldung (Online oder beim Trainer) für offene Kurse garantiert einen Platz in der Stunde. Eine Stornierung der Anmeldung kann bis 6 Stunden vorher kostenlos erfolgen. Danach wird die Stunde berechnet. Personen mit Flatrate Mitgliedschaften, die reservieren, aber 3-mal daraufhin nicht erscheinen, verlieren das Reservationsrecht.
  5. Der Mitgliedsvertrag/ die Punktekarte ist grundsätzlich nicht übertragbar und berechtigt nur den Kunden persönlich zur Teilnahme an den Fitnesskursen.  Bei einer Mitgliedschaft bleibt die Pflicht zur Beitragszahlung auch dann bestehen, wenn das Mitglied die Leistungen nicht in Anspruch nimmt, aus Gründen die sie/er selbst zu vertreten hat. Erwirbt der Kunde eine Punktekarte und nimmt die Leistungen in dem vorgegeben zeitlichen Rahmen nicht oder nur teilweise in Anspruch, verfallen diese nach Ablauf der Gültigkeit.
  6. Die monatlichen Beiträge sind jeweils zum 1. oder 15. eines Monats fällig und werden, sofern nicht anders vereinbart, mittels Lastschrift automatisch eingezogen. Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten. Punktekarten müssen vor dem ersten Training/Kurs in vollem Umfang bezahlt werden. Der Betrag kann bar bezahlt oder überwiesen werden.
  7. Gerät das Mitglied mit mehr als 2 Zahlungen in Verzug, ist der für die Laufzeit vereinbarte Betrag sofort fällig.
  8. Eine Punktekarte gilt ab dem eingetragenen Datum, spätestens 3 Monate nach Erwerb.
  9. Die Mitgliedschaft kann bis zum 25. eines Monats, mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Monat, auf eine andere Tarifvariante (MINI, MIDI oder MAXI) geändert werden. Pro Kalenderjahr sind Vertragsänderungen in eine niedrigere Kategorie nur einmalig möglich.
  10. Es kann ohne medizinische Indikation eine Stilllegung des Vertrages von maximal 2 Monaten schriftlich beantragt werden. Für diese Zeit wird eine Gebühr von 5 Euro pro Monat berechnet. Die beabsichtigte Stilllegung ist der Inhaberin mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung mitzuteilen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend. Es können nur komplette Monate berücksichtigt werden. Bei einer Punktekarte entfällt der Anspruch auf Ruhezeit.
  11. Anschriftenänderungen und Kontoänderungen sind der Inhaberin unverzüglich mitzuteilen.
  12. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
  13. Die Inhaberin behält sich vor, die Kursangebote/Kursleiter, den Stundenplan, die Tarife und Öffnungszeiten sowie den Ort der Kursdurchführung in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungs- und Wartungsarbeiten oder Ausfall wegen Krankheit. Die Inhaberin ist berechtigt, während der Ferienzeiten des Bundeslandes Niedersachsen einen gesonderten Stundenplan anzubieten, der frühzeitig per Aushang, Newsletter und Webseite bekannt gegeben wird. An gesetzlichen Feiertagen in Niedersachsen bleibt das Studio geschlossen, es sei denn es wird ein Sonderstundenplan bekannt gegeben. Während der Schulferien Niedersachsens ist die Inhaberin berechtigt, das Fitnessstudio im Laufe des Kalenderjahres an insgesamt 10 Werktagen zu schließen. Dies können sowohl einzelne als auch mehrere Schließtage in Folge sein.
  14. Die im Vertrag vereinbarten monatlichen Beiträge enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. BOCK auf SPORT ist berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. BOCK auf SPORT wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
  15. Schüler, Studenten oder Auszubildende haben bei Abschluss des Vertrages bzw. bei Erwerb einer Punktekarte eine Kopie ihres Schüler- oder Studentenausweises/Ausbildungsvertrages innerhalb von 7 Werktagen einzureichen. Sollte der Nachweis nicht erfolgen kann leider keine Ermäßigung gewährt werden. Zum Erhalt der Ermäßigung muss BOCK auf SPORT alle 12 Monate nach Vertragsbeginn einen Nachweis vorgelegt werden, aus dem sich die fortdauernde Zugehörigkeit ergibt. Solange BOCK auf SPORT ein solcher Folgenachweis nicht eingereicht wird, erfolgt keine Ermäßigung nach dem Ablauf des 12. Monats mehr. Des Weiteren entfällt die Ermäßigung sobald der Schüler-, Studenten- bzw. Ausbildungsstatus beendet ist. Die Vertragslaufzeit bleibt davon unberührt und das Mitglied zahlt den regulären Mitgliedsbeitrag. Das Mitglied ist verpflichtet, BOCK auf SPORT jede Änderung der Berechtigungsvoraussetzung mitzuteilen. Einzelne Ermäßigungsarten können nicht kombiniert werden.

  16. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einwilligung des Erziehungsberechtigten/der Erziehungsberechtigten möglich.

  17. Die Nutzung sämtlicher Leistungen von BOCK auf SPORT geschieht auf eigene Gefahr. Die Inhaberin schließt gegenüber dem Teilnehmer/der Teilnehmerin jegliche Haftung für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände oder Geld aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

  18. Der Kunde bestätigt mit der Inanspruchnahme einer Leistung von BOCK auf SPORT, dass er körperlich gesund und sporttauglich ist. Änderungen der Gesundheit und der Sporttauglichkeit teilt der/die Teilnehmerin der Inhaberin oder dem jeweiligen Kursleiter umgehend mit.

  19. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

  20. Nimmt der Kunde/die Kundin die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von der Inhaberin oder ihren Kursleitern vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er/sie dies auf eigene Verantwortung. Die Inhaberin übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Kunde/die Kundin von diesen erhalten hat.

  21. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Sondervereinbarungen bedürfen der Textform.

  22. BOCK auf SPORT ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

  23. Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig werden, so gelten trotzdem die übrigen Bestimmungen weiter. Die ungültige Bestimmung wird durch diejenige ersetzt, die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommt.

  24. Mit der Unterschrift auf dem Mitgliedervertrag und dem Kauf einer Punktekarte/ Probestunde erklärt der Kunde, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und diese akzeptiert.